Ein Überblick über Einkommensstufen, Steuersätze und Höhe der Steuerlast in Österreich.
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Steuerklassen in Österreich: In Österreich basieren Steuerklassen auf Einkommensstufen. Sie regeln die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer.
Progressives Steuersystem: Einkünfte werden in sieben Steuerklassen aufgeteilt, wobei jede Tarifstufe einen eigenen Steuersatz hat.
Neue Steuersätze und Einkommensspannen: Durch die ökosoziale Steuerreform 2022/23 wurden Einkommensgrenzen und Steuersätze zugunsten der Steuerzahler angepasst.
In Österreich dienen Steuerklassen insbesondere der Kategorisierung des Lohns beziehungsweise des Gehalts von Arbeitnehmern sowie Selbstständigen basierend auf der Höhe des Einkommens. Die Einordnung in eine der Steuerklassen ist dabei maßgeblich für die Höhe der zu entrichtenden Steuern.
Bei Arbeitnehmern sind Steuerklassen ein Instrument der Lohnverrechnung, um die Lohnsteuer korrekt vom Gehalt abzuziehen, bevor es an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Für Selbstständige wird hingegen die Steuerklasse nach der Erstellung der Einkommensteuererklärung ermittelt. Anschließend erfolgt durch das Finanzamt die Steuerfestsetzung, wobei in diesem Prozess die Steuerklassen berücksichtigt werden.
Die Steuerbemessung erfolgt progressiv, wobei verschiedene Steuersätze auf einzelne Einkommensanteile angewandt werden. Anders gesagt: Jede Einkommensstufe, auch genannt Tarifstufe, wird mit einem anderen Steuersatz belastet. Die Steuersätze für die einzelnen Einkommensstufen werden auch als Grenzsteuersätze bezeichnet.
Die Staffelung der Steuersätze sorgt dafür, dass höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden, während niedrige Einkommen entlastet werden. Dieses System berücksichtigt soziale Gerechtigkeit und Anpassungsfähigkeit an individuelle Einkommenshöhen. Die Ermittlung der einzelnen Grenzsteuersätze bildet die Grundlage für den Durchschnittssteuersatz, auch bekannt als persönlicher Einkommensteuersatz. Es handelt sich hierbei um die Tarifsteuer, die auf das gesamte Einkommen erhoben wird.
Die Steuerklassen stellen verschiedene Einkommensgruppen dar, während der Steuersatz den Prozentsatz des Einkommens angibt, der an das Finanzamt abgeführt wird. Die Steuerklasse bestimmt, welcher Grenzsteuersatz angewandt wird. In Österreich existieren unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Tarifstufen, die in der Lohn- und Einkommensteuertabelle festgelegt sind.
In Österreich haben Steuerklassen eine andere Bedeutung als in Deutschland. Die Lohn- und Einkommensteuer wird in Österreich auf Basis eines progressiven Steuertarifs berechnet, der allein von der Höhe des Einkommens abhängt. Persönliche Faktoren, wie beispielsweise der Familienstand, bleiben unberücksichtigt. In Deutschland hingegen sind Steuerklassen ein System, das die Höhe der Lohnsteuerabzüge nach der individuellen Lebenssituation regelt, etwa für Ledige oder Verheiratete. Damit unterscheidet sich das österreichische Steuersystem grundlegend von dem in Deutschland.
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Um den Steuersatz ermitteln zu können, ist das steuerpflichtige Einkommen der jeweiligen Steuerklasse zuzuordnen. Das österreichische Einkommensteuergesetz unterteilt das Einkommen in sieben Steuerklassen, die unterschiedlich besteuert werden.
In den letzten Jahren wurden die Steuerklassen zugunsten der Steuerzahler wesentlich angepasst. Der Anlass dafür war die ökosoziale Steuerreform 2022/23. Diese sah unter anderem vor, bestimmte Steuersätze zu reduzieren sowie die Einkommensgrenzen anzupassen, damit bei steigendem Einkommen die Steuerbelastung unverändert bleibt. Anders gesagt: Es soll der sogenannten kalten Progression entgegengewirkt werden. Die kalte Progression sorgt dafür, dass die Erhöhung des Einkommens aufgrund der Inflation neutralisiert wird. Die Reform zielt daher darauf ab, einer unverhältnismäßigen Steuererhöhung entgegenzuwirken.
Die Steuerklasse 1 betrifft in Österreich Steuerpflichtige, deren Jahreseinkommen maximal 13.308 € beträgt. Der Steuersatz für das Einkommen beträgt 0 %. (Stand: 2025) Dieser Betrag wird auch als steuerfreies Basiseinkommen, Steuerfreigrenze oder Existenzminimum bezeichnet. Seit 2023 steigt jährlich die Steuerfreigrenze aufgrund der ökosozialen Steuerreform 2022/23 zum Vorteil des Steuerpflichtigen.
Jahr | Entwicklung Steuerfreigrenze | Entwicklung Steuersatz |
2025 | bis 13.308 € | 0 % |
2024 | bis 12.816 € | 0 % |
2023 | bis 11.693 € | 0 % |
2022 | bis 11.000 € | 0 % |
2021 | bis 11.000 € | 0 % |
2020 | bis 11.000 € | 0 % |
2019 | bis 11.000 € | 0 % |
(Stand: 2025)
Die Steuerklasse 2 in Österreich umfasst Personen, deren Einkommen den Betrag von 13.308 € übersteigt. Die Höchstgrenze beträgt 21.617 € sowie der anzuwendende Steuersatz 20 %. (Stand: 2025) Dies impliziert, dass 20 % des Einkommens in der Spanne zwischen 13.308 € und 21.617 € als Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Seit der ökosozialen Steuerreform 2022/23 werden die Einkommensspannen jährlich nach oben angepasst. Der Steuersatz in der Steuerklasse 2 wurde im Rahmen des Konjunkturpakets im Juli 2020 rückwirkend ab dem Steuerjahr 2020 auf 20 % herabgesetzt.
Jahr | Entwicklung Tarifstufe | Entwicklung Steuersatz |
2025 | 13.308 € bis 21.617 € | 20 % |
2024 | 12.816 € bis 20.818 € | 20 % |
2023 | 11.693 € bis 19.134 € | 20 % |
2022 | 11.000 € bis 18.000 € | 20 % |
2021 | 11.000 € bis 18.000 € | 20 % |
2020 | 11.000 € bis 18.000 € | 20 % |
2019 | 11.000 € bis 18.000 € | 25 % |
(Stand: 2025)
Die Steuerklasse 3 findet in Österreich auf Personen Anwendung, deren jährliches Einkommen den Betrag von 21.617 € übersteigt und unter 35.836 € liegt. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 30 %. (Stand: 2025)
Durch die ökosoziale Steuerreform 2022/23 erfuhr die Steuerklasse 3 bislang mehrfache Änderungen: Die Einkommensspanne wächst kontinuierlich seit 2023 und der Steuersatz wird in mehreren Stufen reduziert.
Jahr | Entwicklung Tarifstufe | Entwicklung Steuersatz |
2025 | 21.617 € bis 35.836 € | 30 % |
2024 | 20.818 € bis 34.513 € | 30 % |
2023 | 19.134 € bis 32.075 € | 30 % |
2022 | 18.000 € bis 31.000 € | 32,5 % |
2021 | 18.000 € bis 31.000 € | 35 % |
2020 | 18.000 € bis 31.000 € | 35 % |
2019 | 18.000 € bis 31.000 € | 35 % |
(Stand: 2025)
Die Steuerklasse 4 betrifft in Österreich das Jahreseinkommen, welches sich in der Spanne zwischen 35.836 € und 69.166 € bewegt. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 40 %. (Stand: 2025)
Analog zur Steuerklasse 3 erfolgten in der Steuerklasse 4 mehrfache Anpassungen durch die ökosoziale Steuerreform 2022/23.
Jahr | Entwicklung Tarifstufe | Entwicklung Steuersatz |
2025 | 35.836 € bis 69.166 € | 40 % |
2024 | 34.513 € bis 66.612 € | 40 % |
2023 | 32.075 € bis 62.080 € | 41 % |
2022 | 31.000 € bis 60.000 € | 42 % |
2021 | 31.000 € bis 60.000 € | 42 % |
2020 | 31.000 € bis 60.000 € | 42 % |
2019 | 31.000 € bis 60.000 € | 42 % |
(Stand: 2025)
Die Steuerklasse 5 in Österreich umfasst Personen, deren Einkommen zwischen 69.166 € und 103.072 € liegt. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 48 %. (Stand: 2025)
Seit der ökosozialen Steuerreform 2022/23 werden in der Steuerklasse 5 die Spannen nach oben angepasst.
Jahr | Entwicklung Tarifstufe | Entwicklung Steuersatz |
2024 | 69.166 € bis 103.072 € | 48 % |
2024 | 66.612 € bis 99.266 € | 48 % |
2023 | 62.080 € bis 93.120 € | 48 % |
2022 | 60.000 € bis 90.000 € | 48 % |
2021 | 60.000 € bis 90.000 € | 48 % |
2020 | 60.000 € bis 90.000 € | 48 % |
2019 | 60.000 € bis 90.000 € | 48 % |
(Stand: 2025)
In Österreich betrifft die Steuerklasse 6 die Einkommensspanne zwischen 103.072 € und 1.000.000 €. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 50 %. (Stand: 2025)
Die Steuerklasse 6 hat die Besonderheit, dass seit der ökosozialen Steuerreform 2022/23 die Untergrenze seit 2023 steigt, während die Obergrenze unverändert bleibt.
Jahr | Entwicklung Tarifstufe | Entwicklung Steuersatz |
2025 | 103.072 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2024 | 99.266 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2023 | 93.120 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2022 | 90.000 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2021 | 90.000 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2020 | 90.000 € bis 1.000.000 € | 50 % |
2019 | 90.000 € bis 1.000.000 € | 50 % |
(Stand: 2025)
Die Steuerklasse 7 ist die höchste Steuerklasse in Österreich und erfasst Personen mit einem Jahreseinkommen von über 1.000.000 €. Wer darüber hinaus verdient, wird mit dem Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze mit dem Spitzensteuersatz in Höhe von 55 % besteuert. (Stand: 2025)
Die Steuerklasse 7 blieb von der ökosozialen Steuerreform 2022/23 unberührt. Dennoch wird voraussichtlich ab 2026 der Spitzensteuersatz von 55 % auf 50 % gesenkt. (Stand: 2025)
Steuerklasse | Tarifstufe | Steuersatz |
Steuerklasse 1 | unter 13.308 € | 0 % |
Steuerklasse 2 | über 13.308 € bis 21.617 € | 20 % |
Steuerklasse 3 | über 21.617 € bis 35.836 € | 30 % |
Steuerklasse 4 | über 35.836 € bis 69.166 € | 40 % |
Steuerklasse 5 | über 69.166 € bis 103.072 € | 48 % |
Steuerklasse 6 | über 103.072 € bis 1.000.000 € | 50 % |
Steuerklasse 7 | über 1.000.000 € | 55 % |
(Stand: 2025)
In Österreich wird die Einkommensteuertabelle beziehungsweise Lohnsteuertabelle jährlich angepasst, um Veränderungen in den Steuerklassen und Steuersätzen zu berücksichtigen. Die Steuertabellen für 2025 sind üblicherweise auf der Website des Bundesministeriums Finanzen (BMF) einsehbar. Die Einkommensteuertabelle beziehungsweise Lohnsteuertabelle gibt eine Übersicht über die anwendbaren Einkommenssteuersätze in Abhängigkeit vom steuerpflichtigen Einkommen. Sie dient vor allem Steuerpflichtigen und Steuerberatern als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.
Für die Berechnung der Steuerlast kann zudem ein Online-Rechner hilfreich sein. Dort kann das individuelle Einkommen eingegeben werden, um die konkrete Steuerbelastung für 2024 zu ermitteln. Solche Online-Rechner sind so programmiert, dass sie in der Regel die Einkommensteuertabelle beziehungsweise Lohnsteuertabelle des betreffenden Jahres berücksichtigen.
Online-Rechner dienen grundsätzlich dazu, eine ungefähre Idee zur eigenen Steuerlast zu bekommen. Ob die Steuerberechnung auch stimmig ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Die tatsächliche Steuerbelastung wird in der Regel durch das Finanzamt per Einkommensteuerbescheid ermittelt.
Wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab sowie zu welchen Steuerklassen das steuerpflichtige Einkommen zugeordnet wird. Anstatt dass die Einkommensteuer mit einem einzigen Steuersatz auf das gesamte Einkommen berechnet wird, wird das Einkommen aufgeteilt und die Einkommensteuer für jede einzelne Steuerklasse ermittelt.
Das steuerpflichtige Einkommen für das Jahr 2025 beträgt 95.000 €.
Steuerklasse 1:
Steuerklasse 2:
Steuerklasse 3:
Steuerklasse 4:
Steuerklasse 5:
Gesamte Steuerbelastung:
1.661,80 € + 4.265,70 € + 13.332 € + 12.400,32 € = 31.659,82 €
Die gesamte Steuerlast bildet die Grundlage für den Durchschnittssteuersatz beziehungsweise die Tarifsteuer. In diesem Fall beträgt der Steuersatz für die Tarifsteuer ungefähr 33 %. (Stand: 2025)
Wer mit seinem Gesamteinkommen in der Steuerklasse 1 liegt und nebenbei Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld, erzielt, kann sich unter Umständen die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückholen. In den höheren Steuerklassen haben Steuerpflichtige grundsätzlich die Möglichkeit, zur Regelbesteuerungsoption zu wechseln. Dadurch werden Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, falls dieser unter dem Kapitalertragsteuersatz von 25 % liegt.
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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen befähigten Person.