Wofür Steuern gezahlt werden und welche Arten es gibt
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Steuern: Verpflichtende Abgaben ohne direkte Gegenleistung, die der Finanzierung öffentlicher Güter sowie der Lenkung des Verhaltens dienen.
Arten und Unterschiede: Österreich unterscheidet Steuern unter anderem nach Art der Steuererhebung, Ertragshoheit, Steuerpflicht und Einkunftsart.
Einkommensteuer: Sie ist für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen in Österreich von Bedeutung und fällt bei einem Jahreseinkommen ab bestimmten Einkommensgrenzen an.
Steuern sind Zwangsabgaben, die Bürger und Unternehmen ohne direkte Gegenleistung an den Staat entrichten. Sie dienen der Finanzierung zahlreicher öffentlicher Leistungen wie Straßenbau, Gesundheitsversorgung oder Bildung. Darüber hinaus nutzen Regierungen Steuern, um Lenkungseffekte zu erzielen, indem sie beispielsweise ungesunde oder umweltschädliche Produkte höher besteuern.
Steuern und Abgaben sind Begriffe, die gegenseitig als Synonym verwendet werden. Dennoch ist die Abgabe ein Sammelbegriff aus dem Finanzwesen. Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren.
Mit den Einnahmen aus Steuern und anderen Abgaben finanziert der Staat seine Ausgaben. Bürger und Unternehmen erhalten für die Zahlung von Steuern zwar keine direkte Gegenleistung, jedoch sogenannte Transferleistungen und andere öffentliche Güter. Einige von ihnen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Darüber hinaus können Steuern dazu verwendet werden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Personen mit einem höheren Jahreseinkommen leisten in der Regel einen höheren Steuerbeitrag. Die resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen können seitens des Staates für die Realisierung diverser Programme verwendet werden, welche beispielsweise bedürftigen Menschen zugutekommen.
Steuern stellen folglich ein Instrument zur Gestaltung einer gerechteren Gesellschaft dar. Die Zahlung höherer Steuern bei einem höheren Jahreseinkommen ermöglicht die Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, hohem Alter oder Kinderbetreuung über weniger Jahreseinkommen verfügen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Staat Steuern dazu verwendet, um das Verhalten der Bürger sowie Unternehmen zu lenken. Dies kann beispielsweise durch eine Erhöhung der Besteuerung von gesundheits- oder umweltschädlichen Aktivitäten erfolgen, wie eine Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer oder der Mineralölsteuer. Dadurch kann deren Umfang reduziert werden. Umgekehrt können jedoch auch steuerliche Anreize für umweltfreundliches Verhalten geschaffen werden, wie im Falle der Öko-Sonderausgabenpauschale.
Zu den gängigsten Steuerarten in Österreich gehören die Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Daneben existieren laut Bundesministerium für Finanzen folgende Steuerarten:
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In Österreich lässt sich das Steuersystem in verschiedene Steuerarten unterteilen. Grundsätzlich können die einzelnen Steuerarten anhand bestimmter Kriterien klassifiziert werden:
Direkte Steuern
Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch
Beispiele:
Indirekte Steuern
Steuerschuldner und Steuerträger unterscheiden sich
Beispiele:
Im Rahmen der direkten Steuern erfolgt eine unmittelbare Steuererhebung auf das Jahreseinkommen oder Vermögen einer Person oder eines Unternehmens. Der Steuerzahler trägt die Last selbst und kann diese auf andere kaum übertragen. Im Gegensatz dazu werden indirekte Steuern im Rahmen der Steuererhebung auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Verkäufer führt die Steuer an den Staat ab, wobei er die Steuerlast über den Preis an den Endverbraucher weitergibt.
Ertragsteuern
Steuern auf Einkünfte oder Gewinne
Beispiele:
Vermögensteuern*
Steuern auf Besitz von Vermögen
Beispiel:
Verkehrsteuern
Steuern auf rechtliche Vorgänge:
Beispiele:
Verbrauchsteuern
Steuern auf Nutzung von Verbrauchsgütern
Beispiele:
* Hinweis: In Österreich gab es bis 1993 eine Steuerart, die sich „Vermögensteuer” nannte. Diese wurde meist von Unternehmen getragen. Obwohl keine Vermögensteuer mehr erhoben wird, werden durch andere Steuerarten Vermögenszuwächse aus bestimmten Vermögensbeständen, insbesondere von Privatpersonen, besteuert.
Gemeinschaftliche Bundesabgaben
Der Ertrag wird zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.
Beispiele:
Ausschließliche Bundesabgaben
Der Ertrag geht ausschließlich an den Bund beziehungsweise den Staat.
Beispiel:
Ausschließliche Gemeinde-/Landesabgaben
Der Ertrag fließt einer bestimmten Gemeinde bzw. einem bestimmten Land zu.
Beispiele:
Personensteuern
Steuergegenstand und Steuerhöhe werden durch personenbezogene Merkmale bestimmt (Wohnsitz, Familienstand, Alter, etc.)
Beispiel:
Sachsteuern
Die Steuer wird durch objektbezogene Merkmale bestimmt, wie beispielsweise Art des Umsatzes, Größe eines Gegenstandes oder einer Leistung)
Beispiele:
Veranlagungssteuern
Die Steuern werden durch das Finanzamt berechnet und per Bescheid festgesetzt.
Beispiele:
Selbstbemessungssteuern
Die Steuern werden eigenständig berechnet und an das Finanzamt abgeführt, ohne dass ein Bescheid erlassen wird.
Beispiele:
Mischform
Die Steuer ist zuerst eine Selbstbemessungssteuer und danach eine Veranlagungssteuer.
Beispiel:
* Die Lohnsteuer kann im Rahmen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung von einer Selbstbemessungssteuer zu einer Veranlagungssteuer werden, da der Arbeitnehmer für sein Jahreseinkommen eine Einkommensteuererklärung einreicht. Vor der Abgabe hat der Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer abgeführt.
Abschnittssteuern
Diese Steuern erfassen periodisch in bestimmten Zeitabschnitten (jährlich, vierteljährlich, monatlich) realisierte Steuertatbestände.
Beispiele:
Einmalig anfallende Steuern
Die Steuer ist lediglich auf einzelne Steuertatbestände beschränkt und wird einmal fällig.
Beispiel:
In Österreich besteht für natürliche und juristische Personen grundsätzlich die Verpflichtung, ihr Jahreseinkommen zu versteuern. Darunter fallen verschiedene Einkommensquellen.
Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer:
Der Steuersatz ist von der Höhe des Lohns abhängig. Die resultierende Steuerlast wird in aller Regel vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Der aktuelle Spitzensteuersatz auf das Jahreseinkommen beträgt aktuell laut Steuergesetz 55 % (Stand: 2025, ab 2026 wieder 50 %). Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung besteht die Möglichkeit, diverse Positionen von der Einkommensteuer als Werbungskosten abzusetzen. Jede Aufwendung reduziert die Steuerbemessungsgrundlage, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt. Zudem ist lediglich der Lohn der Steuer zu unterwerfen, der das Basiseinkommen in Höhe von 18.782 € (Stand: 2024) übersteigt.
Einkommensteuer:
Bei Freiberuflern erfolgt die Steuererhebung mit Einkommensteuer auf das Jahreseinkommen. Das Jahreseinkommen umfasst dabei sämtliche Einnahmen, die aus einer selbstständigen Tätigkeit resultieren. Ähnlich wie bei Angestellten profitieren Selbstständige gemäß der Steuergesetze von einem steuerfreien Basiseinkommen in Höhe von 13.308 € (Stand: 2025).
Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.) oder Aktiengesellschaften (AG). Die Körperschaftsteuer stellt eine besondere Ausprägung der Einkommensteuer dar, welche auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben wird. Im Vergleich zur Einkommensteuer für natürliche Personen bestehen in einigen Bereichen des Einkommensteuergesetzes abweichende Regelungen. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet den ermittelten Gewinn.
Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer:
Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, beispielsweise aus der Pensionsversicherung, stellen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit dar. Sie unterliegen der Steuerpflicht und sind Gegenstand der Einkommensteuer. Die auszahlende Stelle zieht die Lohnsteuer ein, wobei die Steuer nach dem Einkommensteuertarif berechnet wird.
Einkommensteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer:
Werden Gewinne aus Investment- oder Sparprodukten erzielt, unterliegen diese gemäß der Steuergesetze der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 oder 27,5 %. Dabei kann es sich um Zinsen, Dividenden oder Substanzgewinne aus Aktien handeln.
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Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, stellt eine allgemeine Verbrauchsteuer dar, durch welche der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Der Begriff des privaten und öffentlichen Verbrauchs umfasst dabei den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, bei dem der Letztverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet wird.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer:
Die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von privaten Immobilien, wie beispielsweise einem Haus oder einer Wohnung, ist in Österreich gesetzlich normiert. Dabei unterliegen die Einnahmen grundsätzlich der Einkommensteuer sowie allenfalls der Umsatzsteuer.
Einkommensteuer beziehungsweise Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer:
Beim Erwerb von inländischen Liegenschaften ist durch den Käufer eine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie beträgt laut Steuergesetze im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Grundstücks- beziehungsweise Einheitswerts). Solange sich die Liegenschaft im Besitz befindet, ist zudem jährlich eine Grundsteuer zu zahlen. Bei der Veräußerung von Immobilien hingegen existiert eine besondere Form der Steuererhebung, die unter die Einkommensteuer fällt – die sogenannte Immobilienertragsteuer. Sie sieht für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken einen besonderen Steuersatz von 30 % vor.
Einkommensart | Steuerart | Beschreibung |
Angestelltenverhältnis | Einkommensteuer / Lohnsteuer | Bis 55 % Spitzensteuersatz |
Selbstständige | Einkommensteuer | Besteuerung aller Betriebseinnahmen |
Unternehmensgewinne | Körperschaftsteuer | Besteuerung des Gewinns juristischer Personen |
Pensionen | Einkommensteuer / Lohnsteuer | Pensionen aus Sozialversicherung unterliegen der Einkommensteuer |
Kapitalerträge | Kapitalertragsteuer | Besteuerung von Kapitalzuwachs in Höhe von 25 % oder 27,5 % |
Umsatz im Unternehmen | Umsatzsteuer | Besteuerung auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen |
Vermietung und Verpachtung | Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer | Besteuerung von Mieteinnahmen, ggf. mit Umsatzsteuerpflicht |
Immobilienkauf und -verkauf | Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer | Kauf: 3,5 % Grunderwerbsteuer; Verkauf: 30 % Immobilienertragsteuer |
(Stand: 2025)
In Österreich unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, welche an das Finanzamt abgeführt wird. Laut Steuergesetze sind die ersten 13.308€ (Stand: 2025) des jährlichen Einkommens nach Abzug von Werbungskosten steuerfrei. Für Einkommensteile des Jahreseinkommens, welche die Grenze von 13.308 € übersteigen, werden 20 % an Einkommensteuer fällig. Bei einem Jahreseinkommen, welches den Betrag von 21.617 € (Stand: 2025) übersteigt, erfolgt eine progressiv ausgestaltete Besteuerung, deren Steuersatz mit steigendem Jahreseinkommen zunimmt.
Im österreichischen Steuergesetz wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Pflicht zur Entrichtung der Einkommensteuer in Österreich ist unbeschränkt, sofern die betreffende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Der unbeschränkt Steuerpflichtige tritt folglich als Steuerzahler auf und entrichtet auf alle in- und ausländischen Einkünfte österreichische Einkommensteuer.
Sofern keine Wohnsitz- oder Aufenthaltssituation in Österreich gegeben ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Person auf bestimmte inländische Einkünfte in Österreich Einkommensteuer zu leisten hat. Dieser Umstand wird als beschränkte Steuerpflicht bezeichnet.
In Österreich unterliegen grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Pensionisten der Lohnsteuer, Selbstständige hingegen der Einkommensteuer. Für unselbstständig Beschäftigte in Österreich existiert eine Einkommen- bzw. Lohnsteuertabelle, welche alle Steuersätze in Form von Steuerklassen beziehungsweise Steuergruppen auflistet. Sie dient der Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer für die Steuererhebung. Als Basis dient das Einkommen ohne Abzug von Werbungskosten.
Die aktuelle Einkommen- und Lohnsteuertabelle weist folgende Tarifstufen mit den entsprechenden Grenzsteuersätzen auf:
Steuerklasse | Einkommen | Steuersatz |
1 | bis 13.308 € | 0 % |
2 | bis 21.617 € | 20 % |
3 | bis 35.836 € | 30 % |
4 | bis 69.166 € | 40 % |
5 | bis 103.072 € | 48 % |
6 | bis 1.000.000 € | 50 % |
7 | ab 1.000.000 € | 55 % |
(Stand: 2025)
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine spezielle Form der Einkommensteuer in Österreich, die ausschließlich Kapitalerträge betrifft. Anders als bei der allgemeinen Einkommensteuer erfolgt bei der KESt die Steuererhebung pauschal. Sie deckt Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Substanzgewinne aus Wertpapierverkäufen ab. Für Privatpersonen sind diese Erträge endbesteuert – das heißt, sie werden direkt von der Bank abgeführt, ohne dass der Steuerzahler diese in seiner Steuererklärung anzugeben hat.
Der KESt-Satz beträgt regulär 27,5 % und bei bestimmten Einkunftsarten 25 %. Für Kapitaleinkünfte, die gesetzlich nicht der KESt unterliegen, wie Privatdarlehen oder bestimmte Versicherungsleistungen, gilt der progressive Einkommensteuersatz, der laut Steuergesetze bis zu 55 % betragen kann. Bei ausländischen Kapitalerträgen ist der Steuerzahler eventuell dazu verpflichtet, die Steuern eigenständig zu entrichten. In bestimmten Fällen greift ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die ausländische Steuer anrechenbar macht.
Die KESt unterscheidet sich von der regulären Einkommensteuer durch die einfache, pauschale Steuererhebung, die unabhängig von persönlichen Verhältnissen erfolgt. In besonderen Fällen, wie bei niedrigem Jahreseinkommen und hohen Kapitalerträgen, können Steuerzahler die sogenannte Regelbesteuerungsoption wählen. Dies hat eine Anrechnung der KESt auf die Einkommensteuer zufolge und ermöglicht eine anteilige Erstattung.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen befähigten Person.