Steuer in Österreich 2025

Wofür Steuern gezahlt werden und welche Arten es gibt

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Das Wichtigste in Kürze
  • Steuern: Verpflichtende Abgaben ohne direkte Gegenleistung, die der Finanzierung öffentlicher Güter sowie der Lenkung des Verhaltens dienen.

  • Arten und Unterschiede: Österreich unterscheidet Steuern unter anderem nach Art der Steuererhebung, Ertragshoheit, Steuerpflicht und Einkunftsart.

  • Einkommensteuer: Sie ist für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen in Österreich von Bedeutung und fällt bei einem Jahreseinkommen ab bestimmten Einkommensgrenzen an.

Mehr über Steuern & Steuerarten

Was sind Steuern?

Steuern sind Zwangsabgaben, die Bürger und Unternehmen ohne direkte Gegenleistung an den Staat entrichten. Sie dienen der Finanzierung zahlreicher öffentlicher Leistungen wie Straßenbau, Gesundheitsversorgung oder Bildung. Darüber hinaus nutzen Regierungen Steuern, um Lenkungseffekte zu erzielen, indem sie beispielsweise ungesunde oder umweltschädliche Produkte höher besteuern.

Was ist der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben?

Steuern und Abgaben sind Begriffe, die gegenseitig als Synonym verwendet werden. Dennoch ist die Abgabe ein Sammelbegriff aus dem Finanzwesen. Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren.

  • Steuern: Sie dienen der Finanzierung des Staates. Ein Großteil der Steuereinnahmen in Österreich stammt aus der Umsatzsteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Die Lohnsteuer als zweite relevante Steuer wird direkt vom Lohn der Arbeitnehmer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
  • Beiträge: Diese werden gezahlt, um bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Beispielsweise zahlen Erwerbstätige Beiträge zur Krankenversicherung, die sie im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit finanziell absichert. Weitere relevante Beiträge sind die Arbeitslosen- und die Pensionsversicherung.
  • Gebühren: Im Gegensatz zu Steuern sind Gebühren an konkrete Leistungen geknüpft. Bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses zahlt der Bürger beispielsweise eine Gebühr für die Bearbeitung und Ausstellung des Dokuments. Zu den Gebühren zählen unter anderem die Rundfunkgebühren, die verpflichtend von Haushalten und Unternehmen an die GIS abzuführen sind (Gebühren Info Service GmbH).

Warum zahlen wir Steuern?

Mit den Einnahmen aus Steuern und anderen Abgaben finanziert der Staat seine Ausgaben. Bürger und Unternehmen erhalten für die Zahlung von Steuern zwar keine direkte Gegenleistung, jedoch sogenannte Transferleistungen und andere öffentliche Güter. Einige von ihnen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bildung: Steuergelder finanzieren Schulen, Universitäten und Bildungsprogramme.
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser und medizinische Versorgung werden durch Steuern und Sozialabgaben gesichert.
  • Sozialsystem: Ein Teil der Abgaben fließt in Arbeitslosenunterstützung, Pensionen und Krankenversicherung.
  • Sicherheit und Justiz: Polizei, Feuerwehr und Gerichte werden aus öffentlichen Mitteln finanziert.
  • Infrastruktur: Straßen, Brücken und öffentlicher Verkehr werden mit Steuermitteln gebaut und erhalten.
  • Umweltschutz: Steuern fördern Projekte zum Schutz der Umwelt.
  • Kultur und Sport: Kunst, Museen und Sporteinrichtungen erhalten staatliche Unterstützung.
  • Internationale Zusammenarbeit: Steuereinnahmen fließen in internationale Hilfsprojekte.

Darüber hinaus können Steuern dazu verwendet werden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Personen mit einem höheren Jahreseinkommen leisten in der Regel einen höheren Steuerbeitrag. Die resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen können seitens des Staates für die Realisierung diverser Programme verwendet werden, welche beispielsweise bedürftigen Menschen zugutekommen.

Steuern stellen folglich ein Instrument zur Gestaltung einer gerechteren Gesellschaft dar. Die Zahlung höherer Steuern bei einem höheren Jahreseinkommen ermöglicht die Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, hohem Alter oder Kinderbetreuung über weniger Jahreseinkommen verfügen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Staat Steuern dazu verwendet, um das Verhalten der Bürger sowie Unternehmen zu lenken. Dies kann beispielsweise durch eine Erhöhung der Besteuerung von gesundheits- oder umweltschädlichen Aktivitäten erfolgen, wie eine Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer oder der Mineralölsteuer. Dadurch kann deren Umfang reduziert werden. Umgekehrt können jedoch auch steuerliche Anreize für umweltfreundliches Verhalten geschaffen werden, wie im Falle der Öko-Sonderausgabenpauschale.

Welche Steuerarten gibt es in Österreich?

Zu den gängigsten Steuerarten in Österreich gehören die Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Daneben existieren laut Bundesministerium für Finanzen folgende Steuerarten:

  • Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
  • Kapitalertragsteuer (KESt)
  • Grundsteuer (GrSt)
  • Grunderwerbsteuer (GrESt)
  • Kommunalsteuer (KommSt)
  • Versicherungssteuer (VerSt)
  • Digitalsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt)
  • Mineralölsteuer (MÖSt)
  • Alkohol-, Bier- und Schaumweinsteuer
  • Tabaksteuer

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Wie lassen sich die Steuerarten in Österreich klassifizieren?

In Österreich lässt sich das Steuersystem in verschiedene Steuerarten unterteilen. Grundsätzlich können die einzelnen Steuerarten anhand bestimmter Kriterien klassifiziert werden:

Steuern nach der Art der Steuererhebung

Direkte Steuern

Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch

Beispiele:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kommunalsteuer

Indirekte Steuern

Steuerschuldner und Steuerträger unterscheiden sich

Beispiele:

  • Umsatzsteuer
  • Verbrauchsteuer
  • Tabaksteuer

Im Rahmen der direkten Steuern erfolgt eine unmittelbare Steuererhebung auf das Jahreseinkommen oder Vermögen einer Person oder eines Unternehmens. Der Steuerzahler trägt die Last selbst und kann diese auf andere kaum übertragen. Im Gegensatz dazu werden indirekte Steuern im Rahmen der Steuererhebung auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Verkäufer führt die Steuer an den Staat ab, wobei er die Steuerlast über den Preis an den Endverbraucher weitergibt.

Steuern nach dem Steuergegenstand

Ertragsteuern

Steuern auf Einkünfte oder Gewinne

Beispiele:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

Vermögensteuern*

Steuern auf Besitz von Vermögen

Beispiel:

  • Grundsteuer

Verkehrsteuern

Steuern auf rechtliche Vorgänge:

Beispiele:

  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Versicherungssteuer

Verbrauchsteuern

Steuern auf Nutzung von Verbrauchsgütern

Beispiele:

  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Alkoholsteuer

* Hinweis: In Österreich gab es bis 1993 eine Steuerart, die sich „Vermögensteuer” nannte. Diese wurde meist von Unternehmen getragen. Obwohl keine Vermögensteuer mehr erhoben wird, werden durch andere Steuerarten Vermögenszuwächse aus bestimmten Vermögensbeständen, insbesondere von Privatpersonen, besteuert.

Steuern nach der Ertragshoheit

Gemeinschaftliche Bundesabgaben

Der Ertrag wird zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.

Beispiele:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer

Ausschließliche Bundesabgaben

Der Ertrag geht ausschließlich an den Bund beziehungsweise den Staat.

Beispiel:

  • Versicherungssteuer

Ausschließliche Gemeinde-/Landesabgaben

Der Ertrag fließt einer bestimmten Gemeinde bzw. einem bestimmten Land zu.

Beispiele:

  • Kommunalsteuer
  • Grundsteuer
  • Feuerschutzsteuer

Steuern nach Personen- und Sachsteuern

Personensteuern

Steuergegenstand und Steuerhöhe werden durch personenbezogene Merkmale bestimmt (Wohnsitz, Familienstand, Alter, etc.)

Beispiel:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Sachsteuern

Die Steuer wird durch objektbezogene Merkmale bestimmt, wie beispielsweise Art des Umsatzes, Größe eines Gegenstandes oder einer Leistung)

Beispiele:

  • Mineralölsteuer
  • Tabaksteuer
  • Grundsteuer
  • Umsatzsteuer

Steuern nach Veranlagung und Selbstbemessung

Veranlagungssteuern

Die Steuern werden durch das Finanzamt berechnet und per Bescheid festgesetzt.

Beispiele:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

Selbstbemessungssteuern

Die Steuern werden eigenständig berechnet und an das Finanzamt abgeführt, ohne dass ein Bescheid erlassen wird.

Beispiele:

  • Lohnsteuer*
  • Kapitalertragsteuer
  • Umsatzsteuer

Mischform

Die Steuer ist zuerst eine Selbstbemessungssteuer und danach eine Veranlagungssteuer.

Beispiel:

  • Umsatzsteuer (erst Umsatzsteuervorauszahlung, dann Umsatzsteuerveranlagung)

* Die Lohnsteuer kann im Rahmen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung von einer Selbstbemessungssteuer zu einer Veranlagungssteuer werden, da der Arbeitnehmer für sein Jahreseinkommen eine Einkommensteuererklärung einreicht. Vor der Abgabe hat der Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer abgeführt.

Steuern nach der Regelmäßigkeit der Steuererhebung

Abschnittssteuern

Diese Steuern erfassen periodisch in bestimmten Zeitabschnitten (jährlich, vierteljährlich, monatlich) realisierte Steuertatbestände.

Beispiele:

  • Monatlicher Lohn bei der Einkommensteuer
  • Vierteljährlicher Umsatz bei der Umsatzsteuer

Einmalig anfallende Steuern

Die Steuer ist lediglich auf einzelne Steuertatbestände beschränkt und wird einmal fällig.

Beispiel:

  • Grunderwerbsteuer nach Kauf eines Grundstücks

Was ist zu versteuern?

In Österreich besteht für natürliche und juristische Personen grundsätzlich die Verpflichtung, ihr Jahreseinkommen zu versteuern. Darunter fallen verschiedene Einkommensquellen.

Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis

Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer:

Der Steuersatz ist von der Höhe des Lohns abhängig. Die resultierende Steuerlast wird in aller Regel vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Der aktuelle Spitzensteuersatz auf das Jahreseinkommen beträgt aktuell laut Steuergesetz 55 % (Stand: 2025, ab 2026 wieder 50 %). Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung besteht die Möglichkeit, diverse Positionen von der Einkommensteuer als Werbungskosten abzusetzen. Jede Aufwendung reduziert die Steuerbemessungsgrundlage, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt. Zudem ist lediglich der Lohn der Steuer zu unterwerfen, der das Basiseinkommen in Höhe von 18.782 € (Stand: 2024) übersteigt.

Einkommen von Selbstständigen

Einkommensteuer:

Bei Freiberuflern erfolgt die Steuererhebung mit Einkommensteuer auf das Jahreseinkommen. Das Jahreseinkommen umfasst dabei sämtliche Einnahmen, die aus einer selbstständigen Tätigkeit resultieren. Ähnlich wie bei Angestellten profitieren Selbstständige gemäß der Steuergesetze von einem steuerfreien Basiseinkommen in Höhe von 13.308 € (Stand: 2025).

Unternehmensgewinne

Körperschaftsteuer:

Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.) oder Aktiengesellschaften (AG). Die Körperschaftsteuer stellt eine besondere Ausprägung der Einkommensteuer dar, welche auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben wird. Im Vergleich zur Einkommensteuer für natürliche Personen bestehen in einigen Bereichen des Einkommensteuergesetzes abweichende Regelungen. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet den ermittelten Gewinn.

Pensionen

Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer:

Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, beispielsweise aus der Pensionsversicherung, stellen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit dar. Sie unterliegen der Steuerpflicht und sind Gegenstand der Einkommensteuer. Die auszahlende Stelle zieht die Lohnsteuer ein, wobei die Steuer nach dem Einkommensteuertarif berechnet wird.

Kapitalerträge

Einkommensteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer:

Werden Gewinne aus Investment- oder Sparprodukten erzielt, unterliegen diese gemäß der Steuergesetze der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 oder 27,5 %. Dabei kann es sich um Zinsen, Dividenden oder Substanzgewinne aus Aktien handeln.

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Umsatz im Unternehmen

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, stellt eine allgemeine Verbrauchsteuer dar, durch welche der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Der Begriff des privaten und öffentlichen Verbrauchs umfasst dabei den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, bei dem der Letztverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet wird.

Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Einkommensteuer, Umsatzsteuer:

Die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von privaten Immobilien, wie beispielsweise einem Haus oder einer Wohnung, ist in Österreich gesetzlich normiert. Dabei unterliegen die Einnahmen grundsätzlich der Einkommensteuer sowie allenfalls der Umsatzsteuer.

Kauf und Verkauf von Liegenschaften

Einkommensteuer beziehungsweise Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer:

Beim Erwerb von inländischen Liegenschaften ist durch den Käufer eine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie beträgt laut Steuergesetze im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Grundstücks- beziehungsweise Einheitswerts). Solange sich die Liegenschaft im Besitz befindet, ist zudem jährlich eine Grundsteuer zu zahlen. Bei der Veräußerung von Immobilien hingegen existiert eine besondere Form der Steuererhebung, die unter die Einkommensteuer fällt – die sogenannte Immobilienertragsteuer. Sie sieht für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken einen besonderen Steuersatz von 30 % vor.

Übersicht: Einkommens- und Steuerart

Einkommensart

Steuerart

Beschreibung

Angestelltenverhältnis

Einkommensteuer / Lohnsteuer

Bis 55 % Spitzensteuersatz

Selbstständige

Einkommensteuer

Besteuerung aller Betriebseinnahmen

Unternehmensgewinne

Körperschaftsteuer

Besteuerung des Gewinns juristischer Personen

Pensionen

Einkommensteuer / Lohnsteuer

Pensionen aus Sozialversicherung unterliegen der Einkommensteuer

Kapitalerträge

Kapitalertragsteuer

Besteuerung von Kapitalzuwachs in Höhe von 25 % oder 27,5 %

Umsatz im Unternehmen

Umsatzsteuer

Besteuerung auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen

Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer

Besteuerung von Mieteinnahmen, ggf. mit Umsatzsteuerpflicht

Immobilienkauf und -verkauf

Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer

Kauf: 3,5 % Grunderwerbsteuer; Verkauf: 30 % Immobilienertragsteuer

(Stand: 2025)

Die Einkommensteuer bei natürlichen Personen

In Österreich unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, welche an das Finanzamt abgeführt wird. Laut Steuergesetze sind die ersten 13.308€ (Stand: 2025) des jährlichen Einkommens nach Abzug von Werbungskosten steuerfrei. Für Einkommensteile des Jahreseinkommens, welche die Grenze von 13.308 € übersteigen, werden 20 % an Einkommensteuer fällig. Bei einem Jahreseinkommen, welches den Betrag von 21.617 € (Stand: 2025) übersteigt, erfolgt eine progressiv ausgestaltete Besteuerung, deren Steuersatz mit steigendem Jahreseinkommen zunimmt.

Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Im österreichischen Steuergesetz wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Pflicht zur Entrichtung der Einkommensteuer in Österreich ist unbeschränkt, sofern die betreffende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Der unbeschränkt Steuerpflichtige tritt folglich als Steuerzahler auf und entrichtet auf alle in- und ausländischen Einkünfte österreichische Einkommensteuer.

Sofern keine Wohnsitz- oder Aufenthaltssituation in Österreich gegeben ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Person auf bestimmte inländische Einkünfte in Österreich Einkommensteuer zu leisten hat. Dieser Umstand wird als beschränkte Steuerpflicht bezeichnet.

Tarifstufen des Einkommens

In Österreich unterliegen grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Pensionisten der Lohnsteuer, Selbstständige hingegen der Einkommensteuer. Für unselbstständig Beschäftigte in Österreich existiert eine Einkommen- bzw. Lohnsteuertabelle, welche alle Steuersätze in Form von Steuerklassen beziehungsweise Steuergruppen auflistet. Sie dient der Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer für die Steuererhebung. Als Basis dient das Einkommen ohne Abzug von Werbungskosten.

Die aktuelle Einkommen- und Lohnsteuertabelle weist folgende Tarifstufen mit den entsprechenden Grenzsteuersätzen auf:

Steuerklasse

Einkommen

Steuersatz

1

bis 13.308 €

0 %

2

bis 21.617 €

20 %

3

bis 35.836 €

30 %

4

bis 69.166 €

40 %

5

bis 103.072 €

48 %

6

bis 1.000.000 €

50 %

7

ab 1.000.000 €

55 %

(Stand: 2025)

Die Kapitalertragsteuer als besondere Einkommensteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine spezielle Form der Einkommensteuer in Österreich, die ausschließlich Kapitalerträge betrifft. Anders als bei der allgemeinen Einkommensteuer erfolgt bei der KESt die Steuererhebung pauschal. Sie deckt Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Substanzgewinne aus Wertpapierverkäufen ab. Für Privatpersonen sind diese Erträge endbesteuert – das heißt, sie werden direkt von der Bank abgeführt, ohne dass der Steuerzahler diese in seiner Steuererklärung anzugeben hat.

Höhe der KESt

Der KESt-Satz beträgt regulär 27,5 % und bei bestimmten Einkunftsarten 25 %. Für Kapitaleinkünfte, die gesetzlich nicht der KESt unterliegen, wie Privatdarlehen oder bestimmte Versicherungsleistungen, gilt der progressive Einkommensteuersatz, der laut Steuergesetze bis zu 55 % betragen kann. Bei ausländischen Kapitalerträgen ist der Steuerzahler eventuell dazu verpflichtet, die Steuern eigenständig zu entrichten. In bestimmten Fällen greift ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die ausländische Steuer anrechenbar macht.

Unterschied: Einkommensteuer und KESt

Die KESt unterscheidet sich von der regulären Einkommensteuer durch die einfache, pauschale Steuererhebung, die unabhängig von persönlichen Verhältnissen erfolgt. In besonderen Fällen, wie bei niedrigem Jahreseinkommen und hohen Kapitalerträgen, können Steuerzahler die sogenannte Regelbesteuerungsoption wählen. Dies hat eine Anrechnung der KESt auf die Einkommensteuer zufolge und ermöglicht eine anteilige Erstattung.

Wenn Sie über WeltSparen Tagesgeld und Festgeld bei Partnerbanken im europäischen Ausland anlegen, fallen auf die Zinserträge eventuell eine Quellensteuer an. Die Höhe der Quellensteuer kann je nach Land, in dem die Bank ansässig ist, unterschiedlich ausfallen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen befähigten Person.