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Definition: Negativzinsen können von Banken für das Verwahren von Guthaben erhoben werden. Sie werden auch als Strafzinsen, Minuszinsen oder Verwahrentgelt bezeichnet.
Entstehung: Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte den Einlagezinssatz im Jahr 2014 erstmalig unter 0,00 %, was dazu führte, dass Banken Strafzinsen für Einlagen bei der EZB zahlten. Diese Kosten wurden an Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Aktuell: Nach Einleitung der Zinswende durch die Europäische Zentralbank und Anhebung der Leitzinsen im Sommer 2022 erheben die meisten Geldinstitute keine Negativzinsen mehr.
Fordern Banken für das Verwahren von Guthaben Zinsen, werden diese als Negativzinsen beziehungsweise auch als Strafzinsen, Minuszinsen oder als Verwahrentgelt bezeichnet. Werden solche Negativzinsen von Banken erhoben, zahlen Sparerinnen und Sparer sowie Unternehmen einen von der jeweiligen Bank bestimmten Zinssatz, um ihr Geld beispielsweise auf einem Girokonto anlegen zu dürfen.
Die Einführung von negativen Zinsen geht auf die lang anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zurück. Um die Kreditvergabe und Wirtschaft zu fördern, senkte die EZB die Leitzinsen, einschließlich des Einlagezinssatzes, der im Juni 2014 erstmals negativ wurde. Banken zahlten dadurch Strafzinsen, wenn sie kurzfristig Geld bei der EZB parkten. Viele Banken gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter, wodurch es zu niedrigeren Zinsen und teilweise Negativzinsen auf Sparkonten und Girokonten kam.
Die Zinssenkungen wirkten sich ebenfalls auf die Kreditzinsen aus. Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnten in diesem Fall von den Negativzinsen profitieren, da die Zinssätze für Kredite deutlich fielen. Mitte 2022 änderte sich jedoch die Geldpolitik. Mit der Erhöhung der Leitzinsen der EZB verzichten Banken zunehmend auf Negativzinsen und bieten seitdem wieder attraktive Sparzinsen.
Durch den negativen Zinssatz für die Einlagefazilität, der im September 2019 seinen Tiefpunkt bei -0,50 % erreichte, konnten Banken keine Einnahmen mehr durch das Anlegen von Geld bei der EZB erzielen. Um weiterhin ihre Kosten decken und Gewinne erzielen zu können, wurden die Strafzinsen an Bankkunden weitergegeben.
Jedoch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits 2009 festgelegt, dass auf Sparkonten von Privatpersonen keine Negativzinsen erhoben werden dürfen. Sparer in Österreich hatten dadurch die Möglichkeit, beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto höhere Summen zu parken, ohne Strafzinsen zu zahlen. Diese Regelung galt jedoch nicht für Girokonten. Dort angelegtes Geld konnte mit einem negativen Zinssatz belegt werden. Unternehmen hingegen fielen nicht unter diese Regelungen. Für sie konnten sowohl auf Sparkonten als auch Girokonten Negativzinsen anfallen.
Negativzinsen bei Krediten bedeuten, dass Kreditnehmer weniger Geld zurückzahlen, als sie ursprünglich aufgenommen haben. Diese ungewöhnliche Situation tritt ein, wenn die Referenzzinssätze, wie der Euro Interbank Offered Rate (Euribor), in den negativen Bereich fallen und die Banken diese Ersparnis weitergeben. Obwohl dies theoretisch möglich ist, wird der Effekt in der Praxis durch zusätzliche Gebühren der Banken ausgeglichen, sodass die tatsächlichen Kreditzinsen nicht unter 0,00 % fallen.
Zurückzuführen ist dies auf ein Urteil des OGH, in dem festgelegt wurde, dass der Sollzins gar nicht unter 0 % fallen kann. Allerdings haben die Banken, ebenfalls laut OGH-Urteil, einen negativen Referenzzinssatz an die Kunden weiterzugeben. So erhält man zwar keine Negativzinsen, profitiert jedoch von deutlich besseren Konditionen bei der Rückzahlung eines variablen Kredites.
Im Sommer 2022 hat die EZB mit einem historischen Zinsschritt auf die hohe Inflation im Eurowährungsraum reagiert und die Leitzinsen zum ersten Mal seit elf Jahren angehoben. Daraufhin folgten weitere Erhöhungen und somit verschwand der negative Zinssatz inklusive der Minuszinsen weitestgehend.
In der Regel versuchen Banken Begriffe wie Negativzinsen, Strafzinsen oder Minuszinsen zu vermeiden, damit diese nicht auf den ersten Blick erkenntlich sind. Stattdessen bezeichnen sie die Zinsen häufig als Verwahrentgelt oder erhöhen ihre Gebühren. Ein Anstieg der Gebühren für Kontoführung, Überweisungen oder sonstige Bankleistungen kann ein Indiz auf versteckte Minuszinsen sein.
Es wird in Österreich immer seltener, dass Banken Minuszinsen oder Kontoführungsgebühren erheben.
Sollte eine Bank Minuszinsen auf Einlagen verlangen, kann zunächst geprüft werden, ob es einen Freibetrag gibt, bis zu dem keine Negativzinsen erhoben werden. Ist dies der Fall, könnte ein Teil des gesparten Geldes bei einer anderen Bank angelegt werden, um den Freibetrag nicht zu überschreiten. Ebenfalls ist der komplette Wechsel zu einer anderen Bank möglich. Die Suche nach alternativen Geldanlagen kann sinnvoll sein, wenn Zinsen für Einlagen eine hohe Inflation nicht ausgleichen. Nach Zeiten sehr hoher Inflation, besonders in 2022 und 2023, bieten heutzutage immer mehr Banken in Österreich wieder Sparbücher mit Zinsen über der Inflationsrate an.
Bei Negativzinsen kann zwischen negativen Realzinsen und negativen Nominalzinsen unterschieden werden. Negative Realzinsen liegen vor, wenn die Inflation höher ist als der Zinssatz. Dann verliert das Ersparte an Wert, obwohl der Zins über 0,00 % beträgt.
Bei negativen Nominalzinsen handelt es sich um das Zinsangebot einer Bank, das unter 0,00 % liegt. Sie werden als Strafzinsen erhoben und direkt vom Guthaben oder vor der Rückzahlung des Guthabens abgezogen.
Selbst wenn eine Bank keine Negativzinsen (mehr) erhebt und die Zinssätze für Spareinlagen steigen, können die Zinsen bei Hausbanken unter der Inflationsrate liegen. Dann ließe sich die derzeitige Inflation nicht durch Zinsen ausgleichen und das Geld würde an Kaufkraft verlieren. Ist die Inflation also höher als die Zinsen, sind die realen Zinsen negativ. Bei negativer Realverzinsung kann es sich lohnen, einen Blick auf alternative Geldanlagen wie Anlageangebote aus dem europäischen Ausland zu werfen. Bei WeltSparen besteht die Möglichkeit, Festgeld und Tagesgeld aus dem Ausland mit attraktiven Zinsen zu nutzen. Dabei kann aktuell von Zinsen bis zu 3,50 % p. a. profitiert werden.
Sowohl Fest- als auch Tagesgeld unterliegt in den EU-Ländern der Einlagensicherung. Dadurch sind Einlagen bis zu einer Anlagesumme von 100.000 € pro Bank und Sparendem abgesichert. Neben der EU-weiten Einlagensicherung verfügen einige Länder zudem über freiwillige Einlagensicherungssysteme. Alle Tages- und Festgeldangebote bei WeltSparen unterliegen der EU-weiten Einlagensicherung.
Bei Tagesgeld handelt es sich um eine flexible Geldanlage, bei der täglich über das Ersparte verfügt werden kann. Der Zinssatz ist variabel und passt sich stets an die aktuelle Marktsituation und das allgemeine Zinsniveau an. Über WeltSparen können Tagesgeldangebote direkt miteinander verglichen werden. Nach Auswahl eines Angebots kann das Konto mit wenigen Klicks online und kostenlos eröffnet werden.
Eine Alternative zum Tagesgeld stellen Festgeldkonten dar. Hierbei ist das Geld für einen vorher bestimmten Zeitraum fest angelegt. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Erst am Ende der Laufzeit steht das angelegte Geld wieder zur Verfügung. Festgeld gilt als planbare Geldanlage, da bereits zu Beginn der Anlage berechnet werden kann, wie hoch der Zinsertrag am Ende der Laufzeit ist. WeltSparen bietet attraktive Festgeldangebote aus dem EU-Ausland ohne Negativzinsen oder Kontoführungsgebühren.