Definition, Arten & Bedeutung für Sparer
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Definition: Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Gläubiger von einem Schuldner eine Zahlung oder Leistung verlangen kann.
Arten: Die Fälligkeit kann gesetzlich oder durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt werden.
Fälligkeitsklausel: Eine Fälligkeitsklausel regelt vertraglich, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt die Fälligkeit eintritt.
Als Fälligkeit wird ein Zeitpunkt bezeichnet, zu dem eine bestimmte Leistung zu erbringen ist. Bei Darlehen ist dies der Termin zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten. Bei Spareinlagen werden Zinszahlungen zum Ende der Laufzeit oder in einem vorher vereinbarten Intervall fällig.
Bei Fälligkeit spielen zudem die Begriffe Fälligkeitsdatum und Fälligkeitsklausel eine Rolle. Diese können folgendermaßen definiert werden:
Das Fälligkeitsdatum bezeichnet den genauen Zeitpunkt, an dem eine Zahlung oder Leistung zu erbringen ist.
Bei der Fälligkeit kann zwischen zwei Arten unterschieden werden: Die Termine von Fälligkeiten können vertraglich durch die beteiligten Parteien festgelegt werden oder sind per Gesetz geregelt.
Gesetzliche Fälligkeit: Sie betrifft beispielsweise Mietzahlungen, Lohnzahlungen oder Unterhaltsleistungen und ist durch gesetzliche Vorgaben eindeutig geregelt. In Österreich wird sie durch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bestimmt. Im Falle von Pensionen ist die Fälligkeit durch das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt.
Wenn beispielsweise eine Zahlung oder Leistung vergessen wird, erfolgt in der Regel zunächst eine Zahlungserinnerung, in der höflich um die Begleichung des offenen Betrags gebeten wird.
Sollte die Zahlung weiterhin ausbleiben, kann es zu einem Zahlungsverzug kommen, der mit Verzugszinsen verbunden sein könnte. In vielen Verträgen sind zudem vereinbarte Schritte wie Mahngebühren vorgesehen, die in der Regel in einem überschaubaren Rahmen bleiben können. Eine verspätete Leistung könnte auch die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eröffnen, falls dadurch ein finanzieller Nachteil entstanden ist.
Durch eine rechtzeitige Kommunikation lässt sich häufig eine einvernehmliche Lösung finden, die für alle Parteien zufriedenstellend ist.
Die Fälligkeit ist ein zentraler Aspekt bei Spareinlagen, da sie bestimmt, wann das angelegte Kapital samt Zinsen zur Verfügung steht. Je nach Art des Sparprodukts variieren die Regelungen zur Fälligkeit und damit auch die Flexibilität und Planbarkeit für Sparer.
Die Fälligkeit hat einen direkten Einfluss auf die finanzielle Planbarkeit und Liquidität. Denn Festgeld und Tagesgeld unterscheiden sich grundlegend in ihrer Handhabung der Fälligkeit.
Im Falle von Festgeld wird die Fälligkeit durch eine feste Laufzeit definiert, die vor Vertragsbeginn vereinbart wird. Nach Ablauf der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung des Kapitals inklusive Zinsen, wobei Sparer sich entscheiden können, ob sie sich das Geld auszahlen lassen oder erneut anlegen möchten. So erlaubt Festgeld eine präzise Planung, da Sparer wissen, wann das angelegte Kapital inklusive Zinsen zur Verfügung steht. Eine vorzeitige Verfügbarkeit des Kapitals vor dem Fälligkeitsdatum ist bei Festgeld in der Regel nicht möglich.
Im Gegensatz hierzu ist bei Tagesgeld die Fälligkeit flexibel ausgestaltet. Das Guthaben ist jederzeit verfügbar, wodurch eine flexible Nutzung möglich ist. Diese Eigenschaft macht Tagesgeld zu einer Option für kurzfristige Rücklagen. Aufgrund der Flexibilität von Tagesgeld können die Zinsen zwar niedriger als bei Festgeld ausfallen, jedoch fällt eine vorgegebene Laufzeit weg und das Kapital kann sofort verwendet werden.
Bei WeltSparen können Kunden von attraktiven Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld profitieren. Dabei können die Zinsen von Banken aus dem europäischen Ausland häufig höher ausfallen als bei österreichischen Hausbanken.