Pensionsversicherung 2025 in Österreich

Gesetzliche Leistungen und Voraussetzungen erklärt

Startseite > Altersvorsorge > Gesetzliche Pensionsversicherung

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Die gesetzliche Pensionsversicherung in Österreich basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen zur Finanzierung der laufenden Pensionen verwendet werden.

  • Pflicht: Für die meisten Erwerbstätigen in Österreich stellt die Pensionsversicherung eine Pflichtversicherung dar, sodass Beiträge automatisch vom Einkommen abgezogen und in das Pensionssystem eingezahlt werden.

  • Herausforderung: Aufgrund der demografischen Entwicklung und des unausgeglichenen Verhältnisses von Beitragszahlern zu Pensionisten entsteht eine Pensionslücke. Diese kann durch längere Versicherungszeiten, freiwillige Zusatzbeiträge oder gezielte Investitionen verringert werden.

Was ist eine Pensionsversicherung in Österreich?

Durch die Pensionsversicherung wird die finanzielle Absicherung für Personen gewährleistet, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden und in Pension gehen. Dies geschieht in der Regel durch das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters oder aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit. Die gesetzliche Pensionsversicherung ist in Österreich ein Bestandteil des Sozialversicherungssystems und wird durch Pensionsversicherungsbeiträge finanziert, die während der Erwerbstätigkeit geleistet werden.

Die Pensionsversicherung ist die zentrale Finanzierungsquelle der gesetzlichen Altersvorsorge in Österreich. Diese bildet die erste Säule des Drei-Säulen-Systems der Altersvorsorge, das sich aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Pensionsvorsorge zusammensetzt. Während die gesetzliche Pensionsversicherung – auch oft als Pflichtversicherung bezeichnet – die Basis für die finanzielle Absicherung im Ruhestand bildet, können Personen durch eine private und betriebliche Altersvorsorge zusätzlich Kapital aufbauen, um ihre Pension zu erhöhen und eventuelle Pensionslücken zu verringern.

Ist die Pensionsversicherung in Österreich verpflichtend?

Die Pensionsversicherung ist in Österreich für die meisten Erwerbstätigen verpflichtend. Wer eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausübt, ist in der Regel automatisch pensionsversichert und zahlt Pensionsversicherungsbeiträge.

Die Pflicht zur Pensionsversicherung dient der Finanzierung des gesetzlichen Pensionssystems und stellt sicher, dass Versicherte nach dem Pensionsantritt eine regelmäßige Alterspension oder in bestimmten Fällen eine Erwerbsunfähigkeitspension erhalten. Da das System auf dem Umlageverfahren basiert, werden die eingezahlten Beiträge zur Finanzierung der aktuellen Pensionsbezüge verwendet, anstatt individuell angespart.

Es gibt Personengruppen, die in Österreich von der gesetzlichen Pensionsversicherung befreit sind. Unter anderem fallen darunter:

  • Geringfügig Beschäftigte, sofern sie von einer freiwilligen Pensionsversicherung absehen. Wer regelmäßig ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, ist von der  Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgenommen.

  • Selbstständige mit Einkünften unter der Versicherungsgrenze, die keine verpflichtende Versicherung bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) haben.

  • Bestimmte freie Dienstnehmer, wie beispielsweise Nachhilfelehrer, Vortragende, Künstler oder Journalisten, sofern sie nicht in der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht stehen.

  • Personen ohne  Erwerbstätigkeit, wie beispielsweise pflegende Angehörige, die sich freiwillig pensionsversichern können.

Freiwillige Pensionsversicherung: Ergänzungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Absicherung

In Österreich gibt es neben der Pflichtversicherung die Möglichkeit, sich freiwillig pensionsversichern zu lassen. Das ist vor allem für Personen relevant, die nicht automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert sind oder ihre spätere Pensionshöhe ausbauen möchten.

Selbstversicherung

Personen ohne Pflichtversicherung können durch eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung Versicherungszeiten erwerben. Das gilt beispielsweise für pflegende Angehörige, die sich um eine nahestehende Person mit Pflegegeld ab Stufe 3 kümmern. In der Stufe 3 beträgt das Pflegegeld 577 € monatlich (Stand: 2025)

Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa einer mindestens wöchentlich 14 Stunden umfassenden Pflegeleistung – übernimmt der Staat die Pensionsversicherungsbeiträge. Wer weniger als 14 Stunden pflegt oder kein Pflegegeld bezieht, kann sich freiwillig pensionsversichern, indem er selbst Beiträge leistet. Dadurch werden Versicherungszeiten gesammelt, die später für einen Anspruch auf eine Alterspension entscheidend sind.

Weiterversicherung

Wenn eine Pflichtversicherung endet – beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder den Wechsel in eine geringfügige Beschäftigung – gibt es die Möglichkeit einer Weiterversicherung. Wer mindestens 36 Monate an Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen kann, kann diese freiwillig fortführen und so die Anrechnung von Versicherungszeiten für eine spätere Pension sicherstellen.

Höherversicherung

Personen, die bereits pensionsversichert sind, können ihre Pension freiwillig aufstocken. Mit einer Höherversicherung lassen sich zusätzliche Beiträge einzahlen, um die spätere Pensionshöhe zu steigern. Das kann sich lohnen, wenn Personen längere Zeit geringe Beiträge gezahlt haben und die Pension dadurch niedriger ausfallen würde.

Bestimmte Berufsgruppen – wie beispielsweise freie Dienstnehmer – sind nicht automatisch pensionsversicherungspflichtig. Sie können sich ebenfalls freiwillig pensionsversichern, um später einen Pensionsanspruch zu erwerben und Versorgungslücken zu vermeiden.

Freie Dienstnehmer sind Personen, die auf Werkvertragsbasis tätig sind. Diese Tätigkeit weicht von einem klassischen Angestelltenverhältnis ab. Sie arbeiten oft für einen oder mehrere Auftraggeber, während sie keine betriebliche Eingliederung oder Weisungsgebundenheit haben.

Ob freie Dienstnehmer pensionsversicherungspflichtig sind, hängt von ihrem Einkommen ab. Überschreiten sie die Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 € pro Monat), unterliegen sie automatisch der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und zahlen Beiträge. Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Pflichtversicherung, jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung, um Versicherungszeiten zu sammeln und eine spätere Pensionslücke zu vermeiden.

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden mit unserem Newsletter!

Bleiben Sie stets über Zinsänderungen, neue Angebote und Bonusaktionen informiert

Melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig exklusive Angebote und wertvolle Finanznews, die Ihnen helfen, Ihr Geld noch erfolgreicher zu sparen und zu investieren.

Das erwartet Sie:

  • Exklusive-Zinsangebote: Entdecken Sie attraktive Zinsen aus Europa.
  • Neue Bonusaktionen: Sie werden stets als Erstes über neue Aktionen informiert.
  • Aktuelle Finanznews: Seien Sie immer einen Schritt voraus mit den neuesten Markttrends.

Starten Sie jetzt und machen Sie mehr aus Ihrem Geld!

Widerrufsbelehrung:Bei uns bleiben Sie stets informiert. Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie die neusten Infos rund um die Geldanlage direkt in Ihr Postfach. Wöchentlich auf dem Laufenden bleiben und eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung

In Österreich wird die gesetzliche Pensionsversicherung von mehreren Versicherungsträgern verwaltet. Diese sind nach Berufsgruppen gegliedert und übernehmen die Verwaltung der Pensionsversicherungsbeiträge sowie die Auszahlung der Leistungen. Die größte Institution ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA oder auch PV), die für die Pensionsversicherung von Angestellten zuständig ist.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eigene Versicherungsträger. Beamte, Eisenbahner sowie Personen im Bergbau sind bei der Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) pensionsversichert. Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte fallen unter die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), die die Pensions- und die Krankenversicherung für diese Gruppe verwaltet.

Jeder dieser Träger erhebt die Beiträge von den Versicherten und sorgt dafür, dass die erworbenen Versicherungszeiten dokumentiert werden. Die Ansprüche auf eine Pension ergeben sich direkt aus den eingezahlten Beiträgen und der Dauer dieser Versicherungszeiten. Unabhängig davon, bei welchem Versicherungsträger die Pensionsversicherung geführt wird, gelten für alle Versicherten die gleichen Grundsätze zur Berechnung der Pensionshöhe sowie zum Pensionsantritt.

Welche Pensionsarten umfasst die Pensionsversicherung?

Die Pensionsversicherung umfasst verschiedene Pensionsarten, die Versicherten nach dem Erwerbsleben oder bei besonderen Lebenssituationen eine finanzielle Absicherung bieten. Je nach individueller Erwerbsbiografie und persönlichen Umständen gibt es unterschiedliche Pensionsarten, die sich in ihren Voraussetzungen und ihrer Berechnung unterscheiden.

Alterspension

Die reguläre Pension für Versicherte, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und die erforderlichen Versicherungszeiten (180 Versicherungsmonate, davon mindestens 84 Monate durch eine Pflichtversicherung aus einer Erwerbstätigkeit) erfüllen. Das Pensionsantrittsalter beträgt derzeit 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen (Stand: 02.2025). Die Versicherungszeit und die Höhe der eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge bestimmen in Österreich die Pensionshöhe.

Korridorpension

Eine Möglichkeit des früheren Pensionsantritts für Personen ab 62 Jahren, sofern mindestens 40 Versicherungsjahre erworben wurden. Diese Pension ist mit lebenslangen Abschlägen verbunden, da die Pension vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beziehungsweise die Kürzung beträgt 5,10% pro Jahr, das vor dem regulären Pensionsalter liegt. Da die Korridorpension maximal drei Jahre vor dem regulären Pensionsalter angetreten werden kann, kann die Kürzung insgesamt bis zu 15,30 % betragen. Diese Reduktion bleibt dauerhaft bestehen – auch über das 65. Lebensjahr hinaus. und kann durch spätere Pensionsanpassungen nicht aufgehoben werden.

Langzeitversicherungspension

Personen, bei denen mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen, können unter bestimmten Bedingungen mit früherem Antrittsalter in Pension gehen. Dabei bestehen die vollen 45 Jahre aus Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Andere Versicherungszeiten – wie beispielsweise Schul- oder Studienzeiten – bleiben außer Acht.

Schwerarbeitspension

Diese Art der Pension ist speziell für Personen gedacht, die über einen längeren Zeitraum körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Ein Pensionsantritt ist ab 60 Jahren möglich, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen und bestimmte Schwerarbeitskriterien erfüllt sind.

Erwerbsunfähigkeitspension

Diese Pension erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Dabei wird zwischen Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension unterschieden. Die Invaliditätspension gilt für Arbeiter, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Tätigkeit mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeitspension der Pensionsversicherung betrifft hingegen Angestellte, die ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen können und für die eine Umschulung nicht zumutbar ist.

Witwen- und Witwerpension

Diese betrifft die finanzielle Absicherung für den hinterbliebenen Ehepartner nach dem Tod einer versicherten Person. Die Höhe der Hinterbliebenenpension richtet sich nach den Versicherungszeiten und Einkünften des Verstorbenen sowie den eigenen Einkünften des Hinterbliebenen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Hinterbliebene eingetragener Partnerschaften.

Waisenpension

Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Kinder einer verstorbenen versicherten Person. Sie wird bis zur Volljährigkeit oder bei fortgesetzter Ausbildung bis zu einem bestimmten Alter gezahlt.

Neben den klassischen Pensionsarten bietet die gesetzliche Pensionsversicherung zusätzliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung bestimmter Personengruppen. Beispielsweise wird eine Ausgleichszulage gewährt, wenn die Pensionshöhe unter einer bestimmten Mindestsicherung liegt und der Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Dadurch wird sichergestellt, dass Pensionisten über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen. 

Der Kinderzuschuss ist ebenfalls eine zusätzliche Leistung für Pensionisten, die unterhaltspflichtige Kinder haben. Er kann zur Alterspension, Erwerbsunfähigkeitspension und Hinterbliebenenpension hinzukommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung beträgt aktuell 29,07 € (Stand: 2025).

Finanzierung der Pensionsversicherung: Beiträge, Berechnung & Anpassungen

Die gesetzliche Pensionsversicherung in Österreich basiert auf einem umlagefinanzierten System. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen zur Finanzierung der laufenden Pensionsbezüge verwendet werden.

Wie hoch sind die Pensionsversicherungsbeiträge?

Für Angestellte in Österreich beträgt der gesetzliche Pensionsversicherungsbeitrag derzeit 22,80 % des Bruttoeinkommens (Stand: 2025). Dieser Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeber übernimmt 12,55%, während der Arbeitnehmer 10,25% trägt.

Selbstständige und Gewerbetreibende zahlen ihre Beiträge über die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,50 % des jährlichen Einkommens (Stand: 2025). Dabei gibt es eine Mindestbeitragsgrundlage, sodass bei geringen Einkünften ein bestimmter Mindestbetrag in die Pensionsversicherung eingezahlt wird.

Wer geringfügig beschäftigt ist, unterliegt in Österreich nicht automatisch der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung. Die Mindestbeitragsgrundlage beziehungsweise Geringfügigkeitsgrenze liegt 2025 bei 551,10 € pro Monat (Stand: 2025). Liegt das Einkommen darunter, fällt die Beitragspflicht zur Pensionsversicherung weg. Geringfügig Beschäftigte können sich dennoch freiwillig versichern, indem sie einen pauschalen Beitrag entrichten.  So sammeln sie Versicherungszeiten und können dadurch die Höhe ihrer Pension beeinflussen.

Nach oben hin gibt es ebenfalls eine Begrenzung: Die Höchstbeitragsgrundlage legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt werden. Für 2025 beträgt sie 6.450,00 € brutto pro Monat (Stand: 2025). Einkommensteile, die darüber liegen, sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

Wie wird die Pensionshöhe in Österreich berechnet?

Die Höhe der Pension hängt in Österreich maßgeblich von den Versicherungszeiten und den eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträgen ab. Alle Einkünfte, für die während des Berufslebens Beiträge zur Pensionsversicherung gezahlt wurden, werden herangezogen, um die individuelle Pensionshöhe zu bestimmen.

Die Berechnung erfolgt über das Pensionskonto, das für jede versicherte Person geführt wird. Während des gesamten Erwerbslebens werden die eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge erfasst und in jährliche Gutschriften umgewandelt. Diese Gutschriften summieren sich über die Jahre zu einer Gesamtgutschrift, die den Anspruch auf die zukünftige Pension bestimmt.

Zum Zeitpunkt des Pensionsantritts entspricht die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto der jährlichen Bruttopension – ohne weitere Zuschläge oder Abschläge. Wer früher in Pension geht, erhält eine dauerhaft reduzierte Pension, während ein späterer Pensionsantritt Zuschläge zur Pension bringen kann. Um die monatliche Pension zu berechnen, wird dieser Betrag durch 14 geteilt, da die Pension in Österreich in 14 Teilbeträgen pro Jahr ausgezahlt wird.

Rechenbeispiel zur Pensionshöhe:

Ein männlicher Versicherter, geboren am 15.03.1961, geht am 01.04.2026 mit 65 Jahren in Pension. Die Gesamtgutschrift auf seinem Pensionskonto zum Stichtag beträgt 20.300 €.

Berechnung: 20.300 € : 14 = 1.450 € monatliche Alterspension (brutto)

Pensionsanpassungen

Damit die Pensionen langfristig ihren Wert behalten, werden sie in Österreich regelmäßig angepasst. Die Pensionsanpassung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Inflation, um die Kaufkraft von Pensionisten zu erhalten. Die Anpassungshöhe wird von der Regierung auf Basis des sogenannten Pensionsanpassungsgesetzes festgelegt.

Die Höhe der jährlichen Pensionserhöhung ist abhängig von der Inflationsrate des Vorjahres. In manchen Fällen gibt es gestaffelte Anpassungen, die niedrigere Pensionen stärker anheben als höhere. Damit wird sichergestellt, dass Personen mit geringeren Pensionsbezügen besser vor Kaufkraftverlusten abgesichert sind.

Vorteile und Herausforderungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich

Die gesetzliche Pensionsversicherung in Österreich bietet eine Grundlage für die finanzielle Absicherung im Alter. Das System basiert auf dem Generationenvertrag und dem Solidaritätsprinzip: Die aktuellen Erwerbstätigen zahlen Beiträge ein, die zur Finanzierung der Pensionen der älteren Generation verwendet werden. Dadurch entsteht ein umlagefinanziertes System, das auf einem solidarischen Ausgleich zwischen den Generationen basiert.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Pensionsversicherung keine gewinnorientierte Institution ist. Während private Altersvorsorgemodelle von Kapitalmarktrisiken und Verwaltungskosten beeinflusst werden, verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung Österreich das Ziel, eine verlässliche Grundversorgung zu gewährleisten. Das Äquivalenzprinzip sorgt zudem dafür, dass die Pensionshöhe in direktem Zusammenhang mit den eingezahlten Beiträgen steht: Wer während seines Erwerbslebens höhere Beiträge leistet, erhält im Alter eine entsprechend höhere Pension.

Trotz dieser Vorteile steht das System vor Herausforderungen, beispielsweise der Pensionslücke. Diese umfasst den Unterschied zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der tatsächlich ausgezahlten Pension. Da sich die Lebenserwartung stetig erhöht und die Zahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Pensionisten sinkt, reichen die Beiträge aus der Pensionsversicherung für viele Personen kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Um diese Lücke zu schließen und finanzielle Freiheit im Ruhestand zu ermöglichen, kann es sinnvoll sein, ergänzend zur gesetzlichen Pension private Rücklagen zu bilden. Besonders Sparformen wie Festgeld und Tagesgeld bieten eine Möglichkeit, risikoarm Kapital aufzubauen. Beide Produkte unterliegen der EU-weiten Einlagensicherung, die bis zu 100.000 € pro Person und Bank absichert.

Bei WeltSparen können Sparer attraktive Zinssätze nutzen, um langfristig finanzielle Reserven für den Ruhestand zu schaffen und mögliche Versorgungslücken auszugleichen.

Mehr zum Thema Altersvorsorge

Seitenübersicht
  • Was ist eine Pensionsversicherung in Österreich?

  • Die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung

  • Welche Pensionsarten umfasst die Pensionsversicherung?

  • Finanzierung der Pensionsversicherung: Beiträge, Berechnung & Anpassungen

  • Vorteile und Herausforderungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich

  • Was ist eine Pensionsversicherung in Österreich?

  • Die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung

  • Welche Pensionsarten umfasst die Pensionsversicherung?

  • Finanzierung der Pensionsversicherung: Beiträge, Berechnung & Anpassungen

  • Vorteile und Herausforderungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich